So geht es weiter im Bistum Limburg
Die »Affäre Limburg« ist mit dem Rücktritt des Bischofs zu einem vorläufigen Ende gekommen. Franz-Peter Tebartz-van Elst kehrt nicht in sein Amt zurück. Die Entscheidung des Vatikans wurde am 26. März 2014 öffentlich. Mit diesem Tag übernahmen der Paderborner Weihbischof Manfred Grothe als Apostolischer Administrator und Wolfgang Rösch als sein Vertreter die Amtsgeschäfte des Bistums Limburg.
Grothe kann rechtlich wie ein Bischof agieren; dennoch gilt die Diözese als vakant. Der Bischofsstuhl ist also nicht besetzt. Wie lange wird das so sein? Darüber entscheidet Rom. Vom Vatikan aus wird die Neuwahl eines Bischofs eingeleitet; das Bistum Limburg kann nicht von sich aus handeln.
In der Zwischenzeit ist es dem Limburger Domkapitel allerdings sehr wohl möglich, schon einmal nach geeigneten Kandidaten Ausschau zu halten. Denn das Domkapitel kann – ist die Wahl einmal eingeleitet – dem Papst bis zu zwei Kandidatenvorschläge machen. In Rom wird schließlich eine Dreier-Liste erstellt, die sogenannte »Terna«. Auf ihr stehen jene Kandidaten, die der Papst faktisch zur Wahl durch das Domkapitel zulässt.
Diese Liste kann die Vorschläge aus Limburg enthalten – muss sie aber nicht aufnehmen. Theoretisch kann Franziskus also nach eigenem Willen völlig neue Kandidaten auf die Liste setzen. Dass er das tun wird, gilt allerdings als unwahrscheinlich. Anders als sein Vorgänger Benedikt XVI. legt er großen Wert auf die höchstmögliche Eigenständigkeit der Ortskirchen.
Wie lange dauert die Vakanz?
Der Frankfurter Stadtdekan und Domkapitular Johannes zu Eltz lässt deshalb in einem Publik-Forum-Interview, das in der kommenden Woche erscheint, keinen Zweifel daran, dass er das Domkapitel in der Verantwortung sieht: Man müsse in den Synodalräten des Bistums nachfragen, welche Kandidaten die Katholiken des Bistums für geeignet hielten. Daraus müsse das Domkapitel seine Schlüsse ziehen. Und selbstverständlich sei »im Preußenkonkordat von 1929 festgelegt, dass wir den Bischof wählen«. Eine das Domkapitel übergehende Bischofs-Einsetzung durch Rom hält zu Eltz für undenkbar.
Unklar ist, wie lange die Zeit der sogenannten »Sedisvakanz« dauern wird. Weihbischof Grothe hatte in seiner ersten Pressekonferenz am Nachmittag des 26. März in Limburg erklärt, es werde sicher nicht so schnell gehen mit der Neubesetzung des Bischofsstuhls – und man solle ihn und Rösch, den Krisenmanager der zurückliegenden Monate, doch erst einmal arbeiten lassen.
Was tut der Apostolische Administrator?
Diese Arbeit besteht zum einen in der ganz normalen Verwaltung des Bistums, zum anderen in der weiteren Aufarbeitung der Geschehnisse in der Ära Tebartz. Der Prüfbericht einer durch die Bischofskonferenz eingesetzten Kommission hatte ergeben, dass unter anderem über die Höhe der Baukosten für das Bischöfliche Haus auf dem Limburger Domberg systematisch falsche Angaben und Berechnungen gemacht worden waren. Wer an diesen Täuschungen auf welche Weise und aus welche Gründen beteiligt war, ist nicht vollständig geklärt. Tebartz-van Elst hatte Ende März öffentlich seinen ehemaligen Generalvikar, Franz Kaspar, als Hauptverantwortlichen ausfindig gemacht und Schuld auf ihn geschoben.
Aufgearbeitet werden muss die Ära Tebartz auch in Mitarbeitergesprächen und weitergehenden Beratungen. Zahlreiche kirchliche Mitarbeiter, insbesondere im Limburger Verwaltungsapparat, sind in den zurückliegenden Jahren schweren Belastungen ausgesetzt gewesen. Das »Klima der Angst«, das leitende Priester bereits lange vor dem Offenbarwerden des Bau-Skandals öffentlich machten, hat gerade im Verwaltungsapparat seine Spuren hinterlassen. Organisationsentwicklung ist gefragt.
Pension – ja oder nein?
Geprüft wird im Bistum Limburg derzeit auch, ob der emeritierte Bischof Anspruch auf eine Pension hat. Während seiner Amtszeit verdiente Franz-Peter Tebartz-van Elst das Gehalt eines B8-Beamten. Das entspricht 9602 Euro brutto. »Wir prüfen derzeit, ob und in welcher Höhe der emeritierte Limburger Bischof Anspruch auf Pension hätte«, sagt der Sprecher des Bistums, Stephan Schnelle. »Dazu schauen wir uns natürlich vergleichbare Fälle an.« Wird die Pension gewährt, dürfte sie sich auf etwa 6700 Euro im Monat belaufen.
Vergleichbar ist der Fall des zurückgetretenen Augsburger Bischofs Walter Mixa. Auch er ging vorzeitig – und nicht, weil er die Altersgrenze erreicht hatte. Vielmehr wurden ihm gewalttätige Übergriffe auf Kinder und Jugendliche zur Last gelegt. In der Folge wurde er zum vorzeitigen Rücktritt gedrängt. Er bekommt eine Pension. In Bayern wurde sie bis zum vergangenen Jahr direkt vom Staat überwiesen. Seit diesem Jahr überweist der Staat einen Pauschalbetrag an die Kirche. Was diese dann damit macht, ist ihr überlassen. (Lesen Sie weiter auf S. 2.)
Im Bundesland Hessen, das das Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Preußen-Konkordat von 1929 geregelt hat, legt die katholische Kirche die Bezüge ihrer Würdenträger in eigener Zuständigkeit fest. Die Gehälter werden allerdings an die Entwicklung der Beamtenbesoldung gekoppelt. Das Land Hessen überweist jährlich einen Pauschalbetrag an die Kirchen auf seinem Territorium; aus diesem Topf werden vielerlei Dinge – unter anderem die Pensionen für Bischöfe und höhere Geistliche – bezahlt. Diese Gehälter und Pensionen kommen also nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern sind Staatsdotationen. Über die konkrete Verteilung des Pauschalbetrags, den die Kirche vom Land Hessen erhält, entscheidet die Kirche selbst. Was das im Fall Tebartz bedeutet, wird man sehen.
