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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 18/2019
Der Inhalt:

Rechtsstaat droht zu erodieren

Immer weniger Flüchtlinge fallen unter die Härtefall-Regelung. Die Kirchenasylbewegung kritisiert: Die Grundrechte von Flüchtlingen werden missachtet
von Markus Dobstadt vom 21.09.2019
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Dom St. Peter in Regensburg: Demo für ein Bleiberecht von Flüchtlingen. (Foto: pa/ Weigel)
Dom St. Peter in Regensburg: Demo für ein Bleiberecht von Flüchtlingen. (Foto: pa/ Weigel)
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Ein Eritreer soll nach Italien abgeschoben werden, obwohl ihm dort Obdachlosigkeit droht. Eine Jesidin, die auf ihrer Flucht nach Deutschland in Bulgarien willkürlich in Haft genommen worden war, soll dorthin zurückgebracht werden. Die Dublin-III-Regelung sieht vor, dass Geflüchtete den Asylantrag in dem Land stellen müssen, das sie in Europa als Erstes betreten.

Es sind Fälle wie diese, die christliche Gemeinden dazu bringen, die oft traumatisierten Geflüchteten bei sich aufzunehmen. Meist geht es um Menschen, die ins europäische Ausland abgeschoben werden sollen, wo sie jedoch unter schlimmen Bedingungen leben müssten oder ins Heimatland abgeschoben würden. Doch für die Gemeinden und Klöster wird es immer schwieriger, in solchen Härtefällen Kirchenasyl zu gewähren. Das wurde bei der Jubil

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