Gen-Check in der Petrischale?

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Dürfen im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten hin untersucht und im Bedarfsfall vernichtet werden? Ist eine Vorauswahl am Beginn des Lebens zu befürworten? Diese Fragen stellen sich im aktuellen Streit um die Erlaubnis oder das Verbot der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID).
Nach einem überraschenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom Juli ist der Konflikt um die PID neu entbrannt: In dem Urteil sprachen die Richter einen Berliner Frauenarzt frei, der sich im Jahr 2006 selbst angezeigt hatte. Der Gynäkologe hatte bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen und den Frauen nur jene befruchteten Eizellen, die keine Auffälligkeiten aufwiesen, eingepflanzt.
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