Empfänger von Agrarhilfe sind wieder geheim
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Die Agrarbeihilfen an europäische Bauern werden vorerst nicht mehr im Internet veröffentlicht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass die Nennung der Namen und der Jahresbeiträge aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist. Zwei hessische Landwirte hatten gegen das seit 2009 praktizierte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden geklagt. Der zuständige Richter legte den Fall dem EU-Gericht vor, das nun zugunsten der Landwirte entschieden hat. Die Veröffentlichung von europäischen Agrarsubventionen geht auf eine Transparenzoffensive der Kommission aus dem Jahr 2005 zurück. Deren Ziel war es, die EU-Ausgaben leichter überprüfbar zu machen.
