Streikrecht oder kein Streikrecht
vom 11.09.2015
Ein ewiger Streit? Seit 1956 gibt es juristischen Auseinandersetzungen vor dem Bundesarbeitsgericht zwischen den Gewerkschaften und den Kirchen wegen des Arbeitsrechts. Damals verfügte das Bundesarbeitsgericht in der sogenannten »Anstreicher-Entscheidung«, dass die katholische Kirche jedem Beschäftigten kündigen könne, der im Privatleben gegen fundamentale Glaubenssätze verstoße.
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Datum der Erstveröffentlichung: 11.09.2015

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