Falsche Neutralität
Es ist schon irgendwie grotesk. Im schulischen Religionsunterricht dürfen Musliminnen, die den Schülerinnen und Schülern den Islam näherbringen wollen und sollen, das Kopftuch tragen, wenn sie dies wollen – außerhalb dieses Unterrichts ist das Kopftuch der Lehrerinnen jedoch verboten. So ist die Regelung in Niedersachsen. In anderen Bundesländern, die inzwischen den Islamunterricht eingeführt haben, gilt gar ein generelles Kopftuchverbot.
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Datum der Erstveröffentlichung: 13.09.2013

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