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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 15/2015
Rechte Christen
Woher sie kommen. Wie man sie aufhält
Der Inhalt:

»Der Bischof muss persönlich haften«

vom 07.08.2015
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Nach Ansicht des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller muss der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst für den finanziellen Schaden geradestehen, den er durch sein Verhalten beim Bau des Limburger Bischofshauses verursacht hat. Schüller, der bis 2009 im Ordinariat Limburg für Kirchenrechtsfragen zuständig war, fordert ein ordentliches Gerichtsverfahren. Es sei »abstrus«, dass die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die inneren Angelegenheiten der Kirche keine Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue einleite. »Niemand darf im Raum der Kirche ungestraft staatliches Recht brechen oder Gesetzt übertreten. Die Kirchen sind kein Staat im Staat«, sagte er der Frankfurter Rundschau. Eine Schadensersatzklage sei kein Racheakt, sondern der letzte offene Punkt in der Affäre. »Auch das Kirchenrecht kennt eine Amtshaftung, bei der sich der Betroffene nicht damit herausreden kann, ihm sei da halt dienstlich ein Malheur passiert«. Etwa 3,9 Millionen Euro muss das Bistum abschreiben. Wie hoch der Anteil ist, den Tebartz -van Elst zu verantworten hat, ist strittig.