Zur mobilen Webseite zurückkehren
Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 8/2018
Der Inhalt:

Wie viel Glaube braucht der Job?

vom 27.04.2018
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gesprochen. Demnach dürfen staatliche Gerichte überprüfen, ob und inwiefern Arbeitsplätze, die von den Kirchen angeboten werden, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche zur Bedingung machen dürfen. Vorausgegangen war eine Klage von Vera Egenberger gegen die Diakonie und die hinter ihr stehende Evangelische Kirche in Deutschland. Die konfessionslose Berlinerin bewarb sich um eine Stelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung, die sich an Wissenschaftler richtete. Sie sollten im Auftrag der Diakonie einen Bericht zur Antirassismuskonvention der Vereinten Nationen erstellen. Neben der fachlichen Qualifikation wurde die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche verlangt. Dass sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, empfand die konfessionslose Berlinerin als Diskriminierung und klagte auf 10 000 Euro Entschädigung. Ihr Einwand: Das geforderte Stellenprofil habe nichts mit religiösen Überzeugungen zu tun. Das EuGH entschied, dass staatliche Gerichte kirchliche Stellenangebote daraufhin überprüfen dürfen, und gab den Fall an das Bundesarbeitsgericht zurück.

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.