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Schritte der UN zum Frieden

vom 18.04.2003
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• Der Mittlere Osten braucht eine regionale Sicherheitsordnung einschließlich rüstungskontrollpolitischer Stützpfeiler. Denn die Abrüstungsauflagen an den Irak waren 1991 keineswegs als exklusive Vertragspflichten eines einzelnen Staates gedacht. Vielmehr sollten sie Schritte in Richtung auf das langfristige Ziel »einer ausgewogenen und umfassenden Kontrolle der Rüstungen in der Region« (Resolution 687) darstellen. Regionale Rüstungskontrolle fand jedoch im Mittleren Osten nie statt. Verbesserungsbedürftig sind die verschiedenen Regime zur Verhinderung der Ausbreitung von Massenvernichtungswaffen. Das bestehende Zwei-Klassen-Recht, das heißt, das Nebeneinander von Staaten, die Massenvernichtungswaffen besitzen dürfen, und anderen, denen sie untersagt sind, wird sich nur durch die Ächtung und Zerstörung aller Waffen dieser Kategori

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