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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 7/2014
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Was die Affäre Limburg lehrt
Der Inhalt:

Kein Sargzwang für Muslime

vom 11.04.2014
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Muslime in Baden-Württemberg können künftig ihre Verstorbenen entsprechend ihren religiösen Vorschriften in ein Leinentuch gehüllt ins Grab legen. Der Landtag in Stuttgart hat jetzt mit der Verabschiedung des »Gesetzes zur Anpassung des Bestattungsrechts« die Sargpflicht für Muslime abgeschafft. Neu ist auch, dass zwischen Tod und Bestattung nicht mehr 48 Stunden liegen müssen, sondern schon am Tag nach dem Tod bestattet werden kann – aus religiösen Gründen auch sonntags. Für den Transport von Verstorbenen zum Grab wird aus hygienischen Gründen allerdings weiter ein Sarg benötigt. Ziel der Veränderungen im Bestattungsrecht sei, dass Juden und Muslime in Baden-Württemberg ihre »Kultur und Traditionen im Umgang mit Verstorbenen ausüben können«, heißt es im Gesetz. Nach Ansicht der meisten islamischen Theologen sollten Muslime rituell gewaschen und in ein nahtloses Leinentuch gewickelt in Richtung Mekka auf der rechten Seite liegend beerdigt werden. Deutschlandweit gibt es inzwischen mehr als 200 muslimische Grabfelder, die nach Mekka ausgerichtet sind. Bisher lässt sich nur eine Minderheit der Muslime in Deutschland beerdigen. Die große Mehrheit der Verstorbenen wird in ihre Herkunftsländer überführt.