Generalvikare für neues Arbeitsrecht in Kirche

Es ist ein Paukenschlag: Elf von 27 Generalvikaren fordern in einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, das katholische Arbeitsrecht zu ändern. »Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt«. Die Mitarbeitenden bräuchten »vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen«. Ausdrücklich begrüßen die Generalvikare die Aktion #outinchurch (Publik-Forum 2/2022, Seite 36) und die Texte des Synodalen Wegs (Publik-Forum 3/2022, Seite 32). Nach wie vor gebe es eine »Kultur der Angst, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch oder physisch krank werden lässt«. Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von den Generalvikaren aus Trier, Hamburg, Paderborn, Berlin, Essen, Limburg, Magdeburg, Speyer, Hildesheim, Münster sowie vom Militärbischofsamt. Nach dem Bischof ist das Amt des Generalvikars der mächtigste Leitungsposten in einer Diözese.
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Während die Bistümer Limburg und Trier bereits eine Aussetzung der entsprechenden arbeitsrechtlichen Passagen bekanntgaben, äußerte sich der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf zurückhaltend. Er könne sich nicht der Haltung anschließen, »dass jeder Aspekt des Privatlebens ohne dienstrechtliche Relevanz sei«. Es brauche aber eine grundsätzliche Reflexion und sorgfältige Überarbeitung des Arbeitsrechts, um für alle Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.