Eine Scharia in deutschem Gewand

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Januar einem muslimischen Metzger das Recht zum Schächten zugebilligt, also zum Schlachten warmblütiger Tiere, mit einem Schnitt, ohne vorherige Betäubung. Der Mann berief sich darauf, dass ihm das Schächten von seiner Religion vorgeschrieben werde. In zwei unteren Instanzen war er gescheitert. Die Gerichte hatten geurteilt, das Schächten widerspreche dem deutschen Tierschutzgesetz. So bereiten die rund drei Millionen Muslime in Deutschland den Behörden und Gerichten immer wieder Kopfzerbrechen. Während zum Beispiel in Niedersachsen und Baden-Württemberg Lehramtsanwärterinnen, die aus religiösen Gründen in der Schule ein Kopftuch tragen möchten, nicht in den Staatsdienst übernommen werden, ist dies in Hamburg und in Brandenburg möglich. Und während der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
