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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 16/2020
Der Inhalt:

Streitfragen zur Zukunft
Sterbehilfe unter allen Umständen?

Laut Bundesverfassungsgericht hat jeder ein Anrecht auf Beihilfe zur Selbsttötung. Die organisierte Sterbehilfe ist wieder erlaubt. Geht diese liberale Rechtsprechung in die richtige Richtung? Der Arzt Thomas Sitte begründet, warum Beihilfe beim Suizid keine ärztliche Aufgabe ist.
von Thomas Sitte vom 01.09.2020
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Zuwendung und Linderung statt Sterbehilfe: In einem Hospiz sprechen eine Palliativmedizinerin und eine Palliativ-Krankenschwester mit einem Patienten (Foto: pa/Grubitzsch)
Zuwendung und Linderung statt Sterbehilfe: In einem Hospiz sprechen eine Palliativmedizinerin und eine Palliativ-Krankenschwester mit einem Patienten (Foto: pa/Grubitzsch)
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So fundamentale Entscheidungen für ein Gemeinwesen, wie die über Sterben und Tod, tragen eine Verantwortungslast in sich, die die Fähigkeiten von acht Richterpersonen deutlich übersteigt. Dem Senat hätte Zurückhaltung gut angestanden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe schoss weit darüber hinaus, was die Handvoll ärztlicher Beschwerdeführer forderten. Diese wollten mehr (vermeintliche) Rechtssicherheit für ihren Beistand bei Sterbenden oder auch für ihre mögliche Beihilfe zur Selbsttötung in sehr, sehr wenigen Einzelfällen. Bekommen haben sie den Anspruch auf ungehinderte und unterstützte Selbsttötung – völlig unabhängig von subjektiv empfundenem oder objektiv dokumentierbarem Leid.

Dieses Urteil ist ein Meilenstein auf der schiefen Ebene zum »sozialverträglichen Frühabl

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