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Mütterrente auch für Väter

von Thomas Gesterkamp vom 03.03.2015
Die im Juli 2014 eingeführte Mütterrente gilt trotz ihres irreführenden Namens auch für Väter – wenn diese sich in der Kleinkindphase intensiv um ihren Nachwuchs gekümmert haben. Sogar längst geschiedene Männer können rückwirkend von der Regelung profitieren, indem sie den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen. Immer mehr Väter ziehen deswegen vor Gericht
Wer sich vor einer Trennung intensiv um sein Kind gekümmert hat, kann unter Umständen die neue Renteleistung in Anspruch nehmen. Insgesamt betrifft die Neuregelung nach  Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums rund 150.000 Väter (Foto: istockphoto/kasayizgi )
Wer sich vor einer Trennung intensiv um sein Kind gekümmert hat, kann unter Umständen die neue Renteleistung in Anspruch nehmen. Insgesamt betrifft die Neuregelung nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums rund 150.000 Väter (Foto: istockphoto/kasayizgi )
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Schon der Begriff war falsch und ausgrenzend. Als nach Bildung der Großen Koalition die Umsetzung eines zentralen Wahlversprechens der Christdemokraten diskutiert wurde, sprachen Politiker und Berichterstatter ständig von der »Mütterrente«. Dabei hatte der Gesetzentwurf das Vorhaben zwar für Laien unverständlich, aber durchaus geschlechtsneutral formuliert: Von einem »Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung« war im offiziellen Bürokratendeutsch die Rede.

Bezeichnungen wie »Elternrente« oder »Erziehendenrente« passen also besser. Neben über neun Millionen Müttern haben nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums immerhin rund 150 000 Väter Anspruch auf die neue Leistung. Dazu zählen zum Beispiel Witwer, die ihre vor 1992 geborenen Kinder nach dem Tod der Mutter alleine g

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