Männerrente ab 63
»Nicht geschenkt, sondern verdient«: So wirbt das Bundesarbeitsministerium für die geplante Rente ab 63. Langjährig Versicherte sollen nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können. Neben dem Mindestlohn handelt es sich um das wichtigste Ziel der mitregierenden Sozialdemokraten in der laufenden Legislaturperiode. Mit markigen Worten wirbt die zuständige Ministerin Andrea Nahles für ihr Vorhaben. Von Menschen, die sich »reingehängt haben«, die »ihr Leben lang hart geschuftet haben« spricht die SPD-Politikerin auf Tagungen und Pressekonferenzen. Gerne erzählt die Arbeitertochter Nahles auch die Geschichte von ihrem Vater, einem gelernten Maurer. Knie, Schulter und Rücken seien kaputt gewesen, als dieser mit 61 Jahren vorzeitig aufhören und dabei finanzielle Einbußen in Kauf nehmen musste. Das soll sich jetzt ändern – aber leider nicht für alle, die es verdient hätten.
Mit ihrem Wahlgeschenk wollen die Sozialdemokraten Abstand gewinnen von der Agenda 2010 und der ebenso unbeliebten Rente mit 67 ihres einstigen Ministers Franz Müntefering. Doch das Projekt hat gleich mehrere Haken. Zum einen gilt die Rente ab 63 nur für Arbeitnehmer, die vor 1953 geboren sind – danach steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Dass jüngere Beitragszahler für Ältere aufkommen sollen, ist seit längerem Gegenstand öffentlicher Kritik. Weniger im Blick aber ist der geschlechterpolitische Aspekt: Nutznießer sind vorwiegend Männer, Frauen gehen meist leer aus.
Kindererziehung, Pflege? Das machen andere. Nämlich Frauen
Erzieherinnen oder Altenpflegerinnen zum Beispiel haben eine andere Berufsbiografie als Maurer oder Elektriker. Sie fangen nicht direkt nach dem Schulabschluss in Industrie oder Handwerk an, sondern absolvieren eine mindest dreijährige fachschulische Ausbildung. Wenn sie diese beendet haben, sind viele von ihnen schon über 20 – zu alt, um auf insgesamt 45 Beitragsjahre zu kommen. Denn schulische Ausbildungszeiten sind im Gegensatz zu betrieblichen Lehrjahren nicht sozialversicherungspflichtig. Das Ergebnis: »Verdienen« kann sich den verlustfreien Ruhestand ab 63 in der Regel nur der männliche Facharbeiter.
Dieser Arbeitnehmer mit angeblich klassischer »Normal«-Biografie heißt Im Jargon der Sozialpolitiker auch »Eckrentner«. Er ist in Vollzeit erwerbstätig ab 16 oder ein bisschen später, auf jeden Fall ohne Unterbrechung bis zum Alter. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen? Das machen andere. Nämlich Frauen. Wegen ihrer Fürsorgearbeit nehmen sie Auszeiten im Beruf, die ihre Erwerbsbiografie unterbrechen und die Zahl der Beitragsjahre schmälern. Oft sind es dieselben Arbeitnehmerinnen, die wegen ihrer Ausbildung in Fachschulen ohnehin keine Chance haben, die Rente ab 63 ohne Abschläge zu erhalten.
Haben diese Frauen nicht »hart geschuftet«, sich nicht »reingehängt«, wie das Andrea Nahles pathetisch nennt? Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Krankenschwestern führen aus der Sicht der Arbeitsministerin offenbar ein weniger anstrengendes Leben als ihr Maurervater.
Wer die Arbeitsbedingungen in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft kennt, kommt zu anderen Ergebnissen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist darauf hin, dass die dort Beschäftigten »aufgrund der emotional und körperlich belastenden Tätigkeiten sehr häufig kaum in der Lage sind, bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters im Beruf zu arbeiten«.
Jedem Dachdecker, jedem Installateur und selbstverständlich auch Andrea Nahles’ Vater sei die Rente mit 63 gegönnt. Doch die Große Koalition misst mit zweierlei Maß. Viele Frauen (und auch die wenigen Männer in der sozialen Arbeit) haben sich genauso »reingehängt«, ohne die geforderten 45 Beitragsjahre des Eckrentners erreichen zu können – wegen schulischer Ausbildungsgänge, oder weil sie jahrelang »privat« für andere gesorgt haben.
Dass diese Art von »Schuften« in der Rhetorik der Ministerin fehlt, hat System. Dahinter steckt eine geschlechterpolitische Blindheit, die den politischen Akteuren – und Akteurinnen! – leider nicht einmal auffällt.
Schon in der Präambel des Koalitionsvertrages werden »die Leistungen der Menschen« fein säuberlich zwischen den Lebensbereichen »in der Arbeit« und »für die Familie« getrennt. Im häuslichen Bereich geleistete Fürsorge- und Pflegetätigkeiten betrachten die Regierungsparteien offenbar nicht als »Arbeit«. Diese Denkfigur beruht auf dem alten Konzept der Industriegesellschaft, »Care«-Dienstleistungen durch eine geschlechtsspezifische Bereichsteilung erbringen zu lassen und auf diese Weise gesellschaftlich unsichtbar zu machen. Wer von solchen Voraussetzungen ausgeht, für den bleibt die männliche »Normalarbeit« die Richtschnur der Politik. Heraus kommen diskriminierende Gesetze – wie die Männerrente ab 63.
