Zur mobilen Webseite zurückkehren

Braunkohleabbau geht weiter

von Dirk Farke vom 18.12.2013
Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen den Braunkohletagebau Garzweiler II in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Grundlage des Urteils ist das anachronistische deutsche Bergrecht. 7000 Menschen müssen wegen des Abbaus bis 2045 umgesiedelt werden
Ein Schaufelradbagger fördert am 17.12.2013 im Braunkohletagebau bei Garzweiler Kohle. Die beiden Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten genau an diesem Tag. (Foto: pa/Strobel)
Ein Schaufelradbagger fördert am 17.12.2013 im Braunkohletagebau bei Garzweiler Kohle. Die beiden Klagen gegen den nordrhein-westfälischen Braunkohletagebau vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten genau an diesem Tag. (Foto: pa/Strobel)
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Weil Energieversorgung dem Gemeinwohl zugute komme, sei der Braunkohletagebau Garzweiler II verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: So urteilte das höchste deutsche Gericht am 17. Dezember. Lediglich bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens gebe es einige Defizite.

Zwei Kläger hatten sich durch alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt. Ein Hauseigentümer aus einem der Orte, unter denen sich der begehrte Brennstoff befindet, und der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der über dem Braunkohlelager ein Grundstück kaufte und eine Obstwiese anlegte.

Dient der Abbau dem Gemeinwohl

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.