Braunkohleabbau geht weiter

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Weil Energieversorgung dem Gemeinwohl zugute komme, sei der Braunkohletagebau Garzweiler II verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: So urteilte das höchste deutsche Gericht am 17. Dezember. Lediglich bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens gebe es einige Defizite.
Zwei Kläger hatten sich durch alle verwaltungsgerichtlichen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt. Ein Hauseigentümer aus einem der Orte, unter denen sich der begehrte Brennstoff befindet, und der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der über dem Braunkohlelager ein Grundstück kaufte und eine Obstwiese anlegte.
Dient der Abbau dem Gemeinwohl



