Stefanie Hubig

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin (SPD), findet es nicht sinnvoll, dass Menschen, die in Bus und Bahn ohne Fahrschein erwischt werden, ins Gefängnis kommen können. »Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?«, fragt sie in der Osnabrücker Zeitung. Sie verwies auch auf die Belastungen für Behörden durch die Strafverfolgung: »Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.« Im Rahmen der geplanten Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die schwarz-rote Koalition verständigt habe, müsse deshalb auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch geprüft werden.
Der Koalitionspartner lehnt das allerdings strikt ab. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hält das Schwarzfahren für ein gemeinschädliches Betrugsdelikt und warnt, dass Kontrollen wirkungslos würden, wenn das Fahren ohne Ticket keine Straftat mehr darstellt. Höhere Ticketpreise für ehrliche Fahrgäste seien die Folge.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144 000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde. Wer gerichtlich verhängte Geldstrafen nicht zahlen kann, riskiert eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Jährlich kommen zwischen 7000 und 9000 Menschen auf diese Weise ins Gefängnis. Dem Deutschen Anwaltverein zufolge kosten Verfahren und Haftstrafen jährlich rund 200 Millionen Euro. Die Betroffenen sind zumeist erwerbslos, einige auch wohnungslos.




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