Rainer Maria Woelki

Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, wird von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission seines Erzbistums kritisiert, wie er mit den Vorwürfen gegen einen Kleriker umgegangen ist, bevor er diesen in ein hochrangiges Amt berufen hat. Wie die Frankfurter Allgemeine als erste berichtete, enthält der aktuelle Zwischenbericht der Kommission die Neubewertung eines Falles, der in dem große Kölner Gutachten aus dem Jahr 2021 eingeordnet wurde als Vorgang »ohne« oder »mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen«.
Demgegenüber hält nun die Kommission fest: Die aktuelle Überprüfung des Falls ergebe, dass in einer anonymen Verdachtsmeldung, die vor der neuen Aufgabenübertragung an den Priester dem Erzbistum bekannt war, Handlungen beschrieben werden, die einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründeten. »Von daher wäre nach den seinerzeitigen Leitlinien eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erforderlich gewesen. Ebenfalls wäre eine Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre nach den entsprechenden kirchenrechtlichen Vorschriften verpflichtend gewesen, ist aber ebenfalls nicht erfolgt.« Auch nach einer Befragung von Woelki durch die Kommission blieben viele Aspekte für diese »nicht nachvollziehbar«, wie es in dem Zwischenbericht heißt.
Kardinal Woelki habe 2015 einem Priester eine Position mit Personalverantwortung übertragen wollen, gegen den es schon in der Amtszeit von Kardinal Joachim Meisner anonyme Verdachtsmeldungen wegen sexuell übergriffigen Verhaltens gegeben habe. In »unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang« mit Woelkis Personalentscheidung sei es dann zu weiteren anonymen sowie nicht anonymen Meldungen gekommen. In diesen seien Annäherungsversuche und Fehlverhalten bei der Einhaltung von Nähe und Distanz im Umgang mit minderjährigen Messdienern vorgebracht worden, heißt es im Zwischenbericht. Der Priester habe die Vorwürfe bestritten. Bei einem Gespräch mit dem Priester und einem auswärts tätigen Psychologen aus dem Beraterstab des Erzbischofs habe der Psychologe keine Auffälligkeiten diagnostiziert. Die Kommission kritisiert auch diesen Vorgang: So hätte die »Unabhängigkeit des psychologischen Gutachters mit Blick auf die gleichzeitige Einbindung in den Beraterstab des Erzbistums zumindest fragwürdig erscheinen müssen.«

Dem Priester wurde 2015 dennoch das hohe Amt, das er inzwischen nicht mehr bekleidet, übertragen. Das Erzbistum rechtfertigt sich aktuell gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger damit, dass die kirchenrechtlichen Vorschriften im Jahr 2015 weltweit so angewandt worden seien, dass man bei anonymen oder allgemein gehaltenen Anzeigen und nach ergebnisloser Prüfung der Vorwürfe von keiner Meldepflicht ausgegangen sei. Inzwischen ist der Fall aber an die Kölner Staatsanwaltschaft gemeldet, wie diese auch bestätigt.
Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz erklärt, dass er sich erneut an das vatikanische Dikasterium für die Bischöfe gewandt und die bereits bestehende kirchenrechtliche Anzeige gegen Woelki ergänzt habe. Der Betroffenenbeirat sieht Woelki angesichts der wiederkehrenden Zweifel an seinem Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt als nicht geeignet an für das Amt des Erzbischofs von Köln.




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