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Karl-Josef Laumann

In der Bundestagsdebatte zur Organspende sagt Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister, jedem Erwachsenen sei eine Entscheidung zumutbar.
vom 28.09.2026 Vorgelesen von einer künstlichen Stimme.
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Karl-Josef Laumann (Foto: pa/Noah Wedel)
Karl-Josef Laumann (Foto: pa/Noah Wedel)

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen, hat im Bundestag für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende geworben. Im Grunde bedeute das, dass man eine Entscheidung treffen müsse, sagte Laumann. Jedem erwachsenen Menschen sei das zuzumuten.

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Vergangene Woche beriet das Parlament in erster Lesung zwei fraktionsübergreifende Anträge zum Thema. Ziel beider Gruppen ist eine Erhöhung der Zahl der Organspenden, bei der Deutschland im internationalen Vergleich schlecht dasteht. Die Debatte verlief kontrovers. Eine große Gruppe von Abgeordneten warb dafür, dass künftig jeder nach seinem Tod Organspender ist, der einer Entnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.

Eine andere, deutlich kleinere Gruppe will an bisherigen Regelung festhalten, nach der für eine Organspende die ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen vorliegen muss.

Den aktuell 254 Mitzeichnern des Entwurfs für die Widerspruchsregelung stehen 58 Abgeordnete gegenüber, die an der Zustimmungsregelung festhalten, Volljährige aber auffordern wollen, wenigstens eine Entscheidung zur Organspende zu treffen.

Eine Gruppe von Abgeordneten plädiert dafür, die Aufklärung über Organspende zu verbessern. Michael Brand (CDU) sagte, man habe dabei noch nicht alles getan. Beispielsweise fehle eine vernünftige Online-Kampagne, um Menschen zu erreichen.

Für die Zustimmungsregelung warb beispielsweise der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann. Eine so sensible Entscheidung wie die Organspende solle eine Entscheidung bleiben, die ein Mensch aktiv bejahen müsse, sagte er. Der Staat dürfe zudem nicht den Eindruck erwecken, über die Körper der Menschen zu verfügen. Die Widerspruchsregelung habe das Potenzial, »die Gesellschaft weiter zu spalten«.

Auch wenn mehr Abgeordnete derzeit zur Widerspruchsregelung neigen, ist der Ausgang der Abstimmung offen. Zuletzt hatte das Parlament 2020 entschieden, die Zustimmungsregelung beizubehalten, obwohl der Antrag für einen Wechsel zur Widerspruchsregelung mehr Mitzeichner hatte. Die Anträge der Gruppen werden nun in den Fachausschüssen des Bundestags weiterberaten. Die endgültige Abstimmung soll noch dieses Jahr erfolgen.

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