Zur mobilen Webseite zurückkehren

Im Zeugnis auf Abwegen

von Sebastian Balcerowski vom 22.11.2014
Manchmal sind kleine Wörter von großer Bedeutung. Zum Beispiel in Arbeitszeugnissen. Der Fall der erfolglosen Klage einer Arbeitnehmerin, die sich zu schlecht bewertet sah, machte bundesweit Schlagzeilen. Wohlwollen oder Wahrheit? Die Formelsprache der Zeugnisse jongliert mit beidem – und wird dabei unwahrhaftig. Oft zum Nachteil der Arbeitnehmer. Was wäre menschlich? Und was würdig?
Hilfe, ein Arbeitszeugnis! Was steht drin? Und was sagt es wirklich? Oft hat der Inhalt mit Wahrhaftigkeit wenig zu tun. (Foto: pa/Büttner)
Hilfe, ein Arbeitszeugnis! Was steht drin? Und was sagt es wirklich? Oft hat der Inhalt mit Wahrhaftigkeit wenig zu tun. (Foto: pa/Büttner)
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Kürzlich beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit der Klage einer Empfangsdame einer Zahnarztpraxis. Die Klägerin wollte ihre Arbeit mit der Note »zwei« und nicht mit der Note »drei« bewertet sehen. Ihre Überzeugung: Sie habe nicht zur »vollen Zufriedenheit«, sondern »stets zur vollen Zufriedenheit« ihres Arbeitgebers gearbeitet. Das Gericht aber entschied, die Arbeitnehmerin müsse beweisen, dass ihr eine überdurchschnittliche Note zustehe. Solange sie das nicht tue (und wie könnte sie das?), bleibe das Zeugnis so, wie es ist.

Das kleine Wort »stets« macht in diesem Fall den Unterschied, ob eine Leistung durchschnittlich oder überdurchschnittlich bewertet wird. Georg Schulz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sagt dazu, Arbeitszeugnisse benutzten »eine Geheimsprache«. Sie bestehe d

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

.
Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...