Das Guttenberg-Trauma
Im Umgang mit Plagiaten in wissenschaftlichen Texten lähmen sich die Hochschulverwaltungen inzwischen selbst. Sie legen die gleichen Maßstäbe an, unabhängig davon, wann eine Dissertation entstanden ist. Vor drei Jahrzehnten, als Bildungsministerin Schavan promovierte, machte das Verfassen einer Doktorarbeit erheblich mehr Mühe – es gab weder Schreibcomputer noch das Internet.
Das waren noch Zeiten, als lustige Bücher aus akademischen Abschlussarbeiten »unserer Eliten« zitierten, sich amüsierten über den schwerfälligen Duktus eines wichtigen Politikers, der als Endzwanziger eine juristische Fachbetrachtung abzuliefern hatte! Aus dem Spaß ist, wie der Fall Annette Schavan zeigt, inzwischen karrieregefährdender Ernst geworden. Man muss nicht die Positionen der christdemokratischen Politikerin teilen, um sie angesichts der anonymen Internet-Treibjagd nach Plagiaten als Opfer einer Kampagne zu betrachten. Ein Element der Vorverurteilung, der fade Beigeschmack von Denunziation hat sich im Netz breit gemacht.
Schavan soll in ihrer Dissertation Quellen (unter anderem von Sigmund Freud) nicht im Original, sondern als Sekundärtext zitiert haben. Eine »leitende Täuschungsabsicht« erkennt darin ein Gutachten der zuständigen Universität Düsseldorf, das durch Indiskretion vorab an die Medien lanciert wurde. Das Guttenberg-Trauma zeigt Wirkung in den Hochschulverwaltungen: Kein zweites Mal möchten sich Professor/innen und Prüfungskommissionen derart blamieren wie im Fall des früheren Verteidigungsministers. Aber: die »Fälle« Schavan und Guttenberg sind überhaupt nicht vergleichbar.
Die Bundesbildungsministerin promovierte 1980, also vor 33 Jahren. Damals entstanden Doktorarbeiten mühselig per Schreibmaschine und Durchschlagpapier, bei Korrekturen half nur Tipp-Ex. Der Einbau eines zusätzlichen Gedankenganges, ja eines einzigen Wortes konnte dazu führen, einen ganzen Abschnitt oder gleich mehrere Seiten neu schreiben zu müssen. Die Funktion »Kopieren und Einfügen« stand als Hilfsmittel ebenso wenig zur Verfügung wie die automatische Fußnotenverwaltung. Schavan konnte sich auch keiner elektronischen Datenbanken bedienen wie der fränkische Graf, der Textbausteine anderer Autor/innen per »Copy and paste« in Sekunden zu seiner eigenen Leistung zu machen versuchte. Wie alle Promovierenden ihrer Epoche wälzte die heutige Ministerin in Bibliotheken Fachaufsätze und Bücher, verfasste daraus Exzerpte, konfrontierte sich in langwieriger Kleinarbeit mit anderen Wissenschaftler/innen, um deren Ideen dann in den eigenen Text einzuflechten. Wie kompliziert dieser Vorgang war, kann sich die Generation Internet, die jetzt an den Hochschulen studiert, gar nicht mehr vorstellen.
Die Ablieferung und Begutachtung einer Doktorarbeit oder Habilitationsschrift an einer Universität ist ein Initiationsritus. Die dabei zugrunde liegenden Regularien wie etwa komplizierte Zitiervorschriften sind, in den Worten des Soziologen Pierre Bordieu ausgedrückt, Teil einer akademischen »Habituskultur«, die (vorwiegend männliche) Herrschaft stabilisieren und erhalten soll. Denn Wissenschaftlichkeit ist ein durchaus dehnbarer Begriff. Quantitative oder qualitative Forschung, Empirie oder Literaturauswertung – Generationen von akademischen Nachwuchskräften hatten die Wahl, solange sie originäre Thesen und Schlussfolgerungen bieten konnten. Inzwischen haben Promovierende schon vorauseilend Angst vor versehentlichem Gedankenklau, achten panisch darauf, nur ja keine Quellenangabe zu vergessen.
Selbstverständlich sollte das geistige Eigentum von Autor/innen geschützt sein. Doch die Plagiatsjagd im Internet trägt inzwischen wahnhafte Züge; sie betrachtet schon die Wiedergabe eines Textes mit eigenen Worten als Diebstahl. Nicht nur auf höchster ministerialer Ebene, auch in anderen politischen Auseinandersetzungen dient der Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit der Diskreditierung. Die Gralshüter einer angeblich reinen Lehre nutzen das Beharren auf Standards als Keule gegen unliebsame Kritiker. Bei solchen Anfeindungen geht es keineswegs nur um die Einhaltung oder Verletzung von akademischen Regeln. Die der eigenen Meinung zugeschriebene »wissenschaftliche« Definitionsmacht hat vielmehr die Funktion, den Ruf Andersdenkender zu beschädigen.
