Organspenden zur Regel machen?
Margot Käßmann: Ja, Beweislast umkehren!
Die Beweislast sollte umgekehrt werden, wie es in den meisten europäischen Ländern längst der Fall ist. In Deutschland dagegen machen sich viele gar keine Gedanken, welche Folgen es für Mitmenschen hat, dass sie keinen Organspende-Ausweis haben – die anderen aber sterben daran. Wird die Organspende zur Regel, heißt das nicht, dass alle ihr zustimmen müssen, sondern dass, wer sie ablehnt, erst nachdenken und sich dann auch klar äußern muss. Und das ist einem Menschen in einer solidarischen Gesellschaft durchaus zuzumuten.
Für mich als Christin ist Organspende ein Akt der Nächstenliebe, der Barmherzigkeit. Wenn ich ohnehin sterbe und sich daran nichts ändern lässt, kann ich zumindest noch für einen Menschen zum Segen werden, dessen Leben von einem Spenderorgan abhängt.
Sicher, es gibt auch Anfragen an die Organspende. Ist ein hirntoter Mensch wirklich tot? Spürt er garantiert nichts mehr? Was bedeutet es, mit einem fremden Organ zu leben? Wer diese Ängste hat, hat selbstverständlich das Recht, Organspende abzulehnen. Aber wer das tut, hat wenigstens darüber nachgedacht!
Auch die Transplantationsmedizin ist gefordert. Sie muss transparent machen, was passiert: Was bedeutet der Hirntod? Wie wird die Würde des hirntoten Menschen bei der Organentnahme gewahrt? Wie kann es gerecht zugehen, wenn viele Menschen auf wenige Organe warten?
Ein Mann hat mich einmal gefragt, ob die Organentnahme nicht der christlichen Hoffnung auf Auferstehung widerspreche. Nein, das denke ich nicht. Wir glauben ja nicht, dass wir in dem verweslichen Körper auferstehen, der im Grab liegt. Sondern wir hoffen darauf, dass Gott uns neu, unverweslich wie der Apostel Paulus sagt, in ein anderes Leben rufen wird.
Stephan Schaede: Nein, dann sinkt das Vertrauen weiter!
Organspende ist eine Gewissensfrage. Und meine Organe gehören nicht der Gesellschaft, weshalb ein gesetzlich verfügter Anspruch auf sie nicht berechtigt ist. Das ist nicht der einzige Grund, der gegen die Widerspruchsregelung spricht. Es ist auch falsch, über einen formalen Rechtsweg Organspende-Solidarität zu erwirken. Eine solche staatlich verordnete Solidarität passt nicht zu dem so persönlichen Vorgang einer Organgabe. Außerdem setzt die Widerspruchsregelung auf menschliche Trägheit, nämlich darauf, im Fall des eigenen Hirntods der Organspende zuvor nicht widersprochen zu haben. Zudem setzt sie Menschen unter den Druck falscher Scham. Verantwortet ein Mensch im Ernst den Tod anderer, wenn er sich einer solchen Spende verweigert?
Die Widerspruchsregelung darf keine Verlegenheitslösung sein. Die harten Tatsachen – die Zahl der transplantierten Organe hirntoter Spender ist 2017 abermals stark gesunken – dürfen nicht durch neue Rechtsmodelle überdeckt werden. Ihnen muss ins Auge gesehen werden. Ein Grund: Es besteht zu wenig Vertrauen in das System der Transplantationsmedizin. Dieses Problem löst nicht die Widerspruchslösung. Die gesundheitspolitischen Institutionen selbst müssen durch Aufklärung Vertrauen wieder gewinnen. Denn ohne Aufklärung ist eine verantwortete Gewissensentscheidung nicht möglich.
In der Überzeugung, dass mein Leib nicht mir selbst gehört, auch nicht anderen, sondern eine Gottesgabe ist, trete ich dafür ein, die eigenen Organe Mitmenschen zugute kommen zu lassen. Aus Überzeugung trage ich meinen Organspende-Ausweis. Dafür möchte ich auch andere gewinnen. Entscheidend ist: Sie müssen es aus freien Stücken tun, nicht gedankenlos oder aus Versehen, weil sie vergaßen zu widersprechen.
