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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 24/2017
Der Inhalt:

Abgeschobener Afghane kommt zurück

vom 22.12.2017
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Mitte Dezember ist der afghanische Flüchtling Hasmatulla F. nach Deutschland zurückkehrt. Er war am 14. September 2017 von Tübingen aus rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben worden. Dort erhielt er kein Asylverfahren, sondern wurde in einem Abschiebegefängnis inhaftiert und unter Schlägen dazu gezwungen, sich mit einer »freiwilligen Ausreise« einverstanden zu erklären. Am 3. Oktober wurde er von Bulgarien nach Afghanistan abgeschoben, obwohl bereits am 22. September das Verwaltungsgericht Sigmaringen angeordnet hatte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihn nach Deutschland zurückholen muss. Der Grund: Er sei von Verfolgung durch die Taliban bedroht. In einem weiteren Beschluss ordnete das Gericht daraufhin seine Rückholung von Afghanistan nach Deutschland an. Das Asylverfahren wird nun in deutscher Zuständigkeit weitergeführt. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl erwartet, dass Pannen, die zur rechtswidrigen Abschiebung führen, künftig verhindert werden. Es müsse beim Bundesamt gewährleistet sein, dass Abschiebungen nur in Gang gesetzt werden, wenn feststeht, ob zugrunde liegende Gerichtsentscheidungen rechtskräftig geworden sind. Rechtsanwälte haben Pro Asyl berichtet, dass Entscheidungen des Bundesamtes nicht selten fehlerhaft seien.

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