Ungarn bald vor Gericht?
Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Grund ist die restriktive Flüchtlingspolitik des Landes. Die vor rund zwei Monaten verabschiedeten ungarischen Asylrechtsvorschriften verstoßen gegen EU-Recht. Die Kommission hat dem Land jetzt ein Aufforderungsschreiben übermittelt und damit die erste Stufe des förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Die Regierung Orbán hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten. Nach einer weiteren Mahnung kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen. Dann drohen Ungarn Strafzahlungen. Amnesty International begrüßt die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn. »Die Kommission sendet damit ein starkes Signal an alle Länder, die versucht sind, die Menschenrechte im Kontext der Flüchtlingskrise zu missachten«, sagt Iverna McGowan, Direktorin von Amnesty in Brüssel.
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