Leserbrief
                                
                                Pflicht zur Reparatur
                            
			            
		            
                            
                                
                                
                                  
                                        vom 18.11.2022
                                    
                                 
								
                                
                        
                    Zu: »Lang lebe die Waschmaschine« (20/22, Seite 24-25)
Ein Recht auf Reparatur ist nicht zielführend, da die Hersteller wieder ein neues Geschäftsmodell daraus machen werden. Die Lösung kann nur eine Pflicht zur Reparatur sein, zum Beispiel zehn Jahre lang, und jede Reparatur darf maximal zehn Prozent des Kaufpreises kosten. Siehe da, ab morgen gibt es nur noch langlebige Produkte. Bernhard Balle, Renningen
Von Natur aus gerecht?
            Ein Streitgespräch über Klima, Armut und die Würde des Menschen
            
                
                
            
            
        
                                     Datum der Erstveröffentlichung: 18.11.2022
					             
					             
                                
                    
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