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Leserbrief
Pflicht zur Reparatur

vom 18.11.2022
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Zu: »Lang lebe die Waschmaschine« (20/22, Seite 24-25)

Ein Recht auf Reparatur ist nicht zielführend, da die Hersteller wieder ein neues Geschäftsmodell daraus machen werden. Die Lösung kann nur eine Pflicht zur Reparatur sein, zum Beispiel zehn Jahre lang, und jede Reparatur darf maximal zehn Prozent des Kaufpreises kosten. Siehe da, ab morgen gibt es nur noch langlebige Produkte. Bernhard Balle, Renningen

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 22/2022 vom 18.11.2022, Seite 58
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