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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 22/2019
Der Inhalt:

Opfer-Entschädigungen aus Kirchensteuern?

vom 22.11.2019
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Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Stephan Ackermann von Trier, hat für seine Äußerung, man müsse darüber reden, Missbrauchsopfer auch mit Kirchensteuermitteln zu entschädigen, heftigen Widerspruch geerntet. Ackermann argumentierte, wenn Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten, müsse die Kirche als Solidargemeinschaft eintreten.

Hintergrund ist: Die DBK will Missbrauchsopfer deutlich höher entschädigen. Bislang erhalten Betroffene jeweils rund 5000 Euro, in Einzelfällen mehr. Nun stehen zwei Vorschläge im Raum, die unter Beteiligung von Missbrauchsopfern erarbeitet wurden. Sie plädieren entweder für eine pauschale Entschädigung von rund 300 000 Euro pro Fall oder für eine gest

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