Zur mobilen Webseite zurückkehren

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Kirchen als Arbeitgeber dürfen Mitgliedschaft fordern – aber nicht immer

Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Sonderrecht der Kirchen als Arbeitgeber. Allerdings müssen sie künftig begründen, warum für den Job eine Kirchenmitgliedschaft nötig ist.
vom 04.11.2025
Artikel vorlesen lassen

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo
4 Wochen freier Zugang zu allen Extra+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde der Diakonie Recht gegeben und den Fall an das Bundesarbeitsgericht zurücküberwiesen. Beginn des Rechtsstreits war eine Klage der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger, die sich 2012 vergeblich auf eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie beworben hatte. Da sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, verklagte sie die Diakonie wegen Diskriminierung aus religiösen Gründen und erhielt Recht. 2018 sprach ihr das Bundesarbeitsgericht eine Entschädigung zu. Es berief sich dabei auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Diakonie legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Nun urteilten die Verfassungsrichter salomonisch: »Je größer die Bedeutung der betroffenen Position für die religiöse Identität der Religionsgemeinschaft nach innen und außen«, desto mehr Gewicht besitze das »Erfordernis der Kirchenmitgliedschaft«. Doch »je weniger Relevanz die jeweilige Position für die Verwirklichung des religiösen Ethos hat, desto eher wird dem Diskriminierungsschutz der Vorzug zu geben sein«. Dies sei mit dem Urteil des EuGH vereinbar, das Bundesarbeitsgericht habe die den nationalen Gerichten gelassenen Spielräume nicht ausreichend genutzt. Die Kirchen begrüßten das Urteil ebenso wie die Gewerkschaften, mit je unterschiedlichen Akzenten. Sylvia Bühler von ver.di erklärte: Man freue sich darüber, dass kirchliche Arbeitgeber den Gerichten darlegen müssen, warum für bestimmte Tätigkeiten die Kirchenmitgliedschaft erforderlich sei. Dies unterliege nun »einer wirksamen Kontrolle durch staatliche Gerichte«.

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung (Öffnet in einem neuen Tab).

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette (Öffnet in einem neuen Tab).
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0