Kirchenaustritt auf Schweizer Art
Wie wirken katholische Bischöfe im Streit um den Kirchenaustritt? Eher konfus. Als der Papst im März 2006 anordnete (Publik-Forum 17/09), dass die Austrittserklärung vor einer staatlichen Stelle wie Amtsgericht oder Standesamt für die Kirche nicht gelten könne, sondern aus Glaubwürdigkeitsgründen der Kirchenaustritt vor dem Ortspfarrer oder dem Bischof erklärt werden müsse, um gültig zu sein, da schalteten die deutschen Bischöfe erst einmal auf stur. »Lass doch den Papst fordern, was er will«, lautete ihre Devise. Die Schweizer Amtsbrüder jedoch diskutierten die Papstforderung. Mit dem Ergebnis, dass der Bischof von Chur, Vitus Huonder, jetzt erklärte: Wer aus den »staatskirchenrechtlichen Institutionen« austrete und erkläre, »dennoch katholisch bleiben zu wollen«, dürfe nicht exkommuniziert werden.
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