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Leserbrief
Beistand für Schwangere

vom 16.09.2025
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Frau Irme Stetter-Karp wies darauf hin, dass eine Entkriminalisierung von (in ihrer Wortwahl) Abtreibungen unmittelbar die Gefahr zur Folge hätte, dass die Menschenwürde in dem Fall allsituativ zur Debatte stünde und das Töten generell legalisiert werden könnte. Ich halte diese Wenn-Dann-Kausalkette für sehr absolut und abwürgend für jedes Gespräch. Es wird vorschnell ein Punkt gesetzt. Wir können es uns aber nicht so leicht machen. Schon in dem Wort: »Abtreibung« wird ein scheinbar indiskutables Urteil über den Schwangerschaftsabbruch gesprochen. In einer Schwangerschaft zeigen sich die Möglichkeit und der Beginn neuen Lebens. Die Mutter muss in Freiheit ihr Ja zum Kind und zur Mutterschaft sagen dürfen, nur dann, in der Annahme und Liebe zum Kind, bekommt dieses überhaupt die Chance, entsprechend seiner Würde zu leben und heranzuwachsen. Dem Staat und den Kirchen kommt allerdings die Aufgabe und Verantwortung zu, Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen immer besser beizustehen und es an Fürsorge für Familien und Kinder nicht mangeln zu lassen. Vera Weiß, Aken

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 18/2025 vom 19.09.2025, Seite 62
Das Böse
Das Böse
Über seine Macht und seine Masken

Frau Stetter-Karp zeigt achtenswerte Kenntnisse zum Problemfeld des Paragrafen 218. Ihr erklärter eigener Anspruch, aus der gegenwärtigen Polarisierung herauszufinden, indem Meinungen und Gegenargumente geprüft werden, ist akzeptabel. Doch erscheint mir ihre Prüfung zu knapp und nicht überzeugend. Warum soll der Schutz des Ungeborenen durch das Grundrecht auf Leben nicht ausreichen? Und reicht die Abwägung mit dem Menschenwürdegrundrecht der Frau nicht aus, um zu beantworten, ob sie in ureigenen, höchstpersönlichen Angelegenheiten die Mitwirkung fremder Personen zulassen muss? Muss sie ihre Gründe vor fremden Personen offenbaren und rechtfertigen?

Diethard Dahm, Berlin

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Frau Stetter-Karp verteidigt ihre differenzierte, medizinethisch fundierte Haltung in der Auseinandersetzung um die Causa Brosius-Gersdorf und kritisiert zu Recht den durch den nachlässigen, von der CDU/CSU-Spitze zu verantwortenden Umgang mit der innerparteilichen Meinungsbildung entstandenen parlamentarischen Eklat. Wenn es um die Grundregeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens geht, können in einer Demokratie öffentlich ausgetragene Auseinandersetzungen (»Kulturkämpfe«) nicht ausbleiben. Dabei mag es auch systematisch organisierte Versuche geben, die öffentliche Meinung in die vermeintlich bessere Richtung zu beeinflussen. Die zutage getretenen kritischen Stimmen zur aktuellen Verfassungsrichterwahl lediglich als »rechte«, also verwerfliche Kampagne abzutun, wie es der Interviewer zu suggerieren versucht, reflektiert vielmehr mangelndes Verständnis demokratischer Vorgänge. Andreas Schiebe, Bad Neustadt

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