Arbeitnehmerrechte
Juristischer Erfolg für Eltern behinderter Kinder
Eine italienische Mutter hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg für Eltern von Kindern mit Behinderungen in ganz Europa erstritten. Wer ein Kind mit besonderen Pflegebedürfnissen hat, kann künftig von seinem Arbeitgeber Entgegenkommen bei den Arbeits- und Präsenzzeiten erwarten. Der Arbeitgeber müsse es ermöglichen, dass Arbeitnehmer ihre behinderten Kinder gut versorgen können, urteilte der EuGH. Als rechtliche Grundlage könnten sie sich auf das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung berufen. Das Gericht schränkte jedoch ein, der Aufwand für den Arbeitgeber dürfe nicht unverhältnismäßig sein. Was zumutbar ist und was nicht, legte das Gericht nicht fest. Das bleibt eine Einzelfallentscheidung.
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