Zur mobilen Webseite zurückkehren

Arbeitnehmerrechte
Juristischer Erfolg für Eltern behinderter Kinder

Europäische Gerichtshof: Eltern müssen Pflege mit Arbeit verbinden können.
vom 16.09.2025
Artikel vorlesen lassen

Eine italienische Mutter hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg für Eltern von Kindern mit Behinderungen in ganz Europa erstritten. Wer ein Kind mit besonderen Pflegebedürfnissen hat, kann künftig von seinem Arbeitgeber Entgegenkommen bei den Arbeits- und Präsenzzeiten erwarten. Der Arbeitgeber müsse es ermöglichen, dass Arbeitnehmer ihre behinderten Kinder gut versorgen können, urteilte der EuGH. Als rechtliche Grundlage könnten sie sich auf das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung berufen. Das Gericht schränkte jedoch ein, der Aufwand für den Arbeitgeber dürfe nicht unverhältnismäßig sein. Was zumutbar ist und was nicht, legte das Gericht nicht fest. Das bleibt eine Einzelfallentscheidung.

  Gedruckt + Digital  
  Digital  

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0