Streitfragen zur Zukunft
Sterbehilfe unter allen Umständen?

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Eine gesetzliche Regelung sollte sich eher an der von Matthias Thöns vorgeschlagenen Gliederung orientieren. Ganz auf sie zu verzichten, würde nicht dazu beitragen, dass Suizidbeihilfe weniger Normalitätsanschein bekommt, wie Thomas Sitte hofft, eher im Gegenteil.Andreas Schiebe,
Bad Neustadt
So beachtenswert die Ausführungen von Matthias Thöns sind, kann ärztliche Suizidbeihilfe keine Option eines Palliativmediziners oder eines Palliativteams sein. Beihilfe zur Selbsttötung darf nicht als therapeutische Option am Lebensende angeboten werden. Der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen, ist vor allem der Wunsch, »so« nicht mehr weiterleben zu wollen. Der Todeswunsch implizie
schrieb der Palliativmediziner Matthias Thöns, warum er ärztliche Suizidbeihilfe in einigen Fällen für sinnvoll hält. Ihm entgegnete der Palliativmediziner Thomas Sitte in Publik-Forum 16/2020, dass es keine ärztliche Aufgabe sei, Menschen bei der Selbsttötung zu assistieren.



