Falsche Neutralität
von
Hartmut Meesmann
vom 13.09.2013
Es ist schon irgendwie grotesk. Im schulischen Religionsunterricht dürfen Musliminnen, die den Schülerinnen und Schülern den Islam näherbringen wollen und sollen, das Kopftuch tragen, wenn sie dies wollen – außerhalb dieses Unterrichts ist das Kopftuch der Lehrerinnen jedoch verboten. So ist die Regelung in Niedersachsen. In anderen Bundesländern, die inzwischen den Islamunterricht eingeführt haben, gilt gar ein generelles Kopftuchverbot.
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Datum der Erstveröffentlichung: 13.09.2013

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