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»Schutz der Vielfalt«

Warum der Deutsche Kulturrat TTIP und CETA ablehnt
von Olaf Zimmermann vom 22.07.2016
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Kulturgüter sind normale Waren und gleichzeitig Träger von Ideen und Werten. Dieser Doppelcharakter von Kulturgütern und Kulturdienstleistungen wird in der Unesco-Konvention »Kulturelle Vielfalt« beschrieben. Der Erhalt und die Weiterentwicklung kultur- und medienpolitischer Handlungsspielräume sind laut Unesco Voraussetzung für das weltweite Gedeihen von Kunst, Kultur und Medien.

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