»Schutz der Vielfalt«
von
Olaf Zimmermann
vom 22.07.2016
Kulturgüter sind normale Waren und gleichzeitig Träger von Ideen und Werten. Dieser Doppelcharakter von Kulturgütern und Kulturdienstleistungen wird in der Unesco-Konvention »Kulturelle Vielfalt« beschrieben. Der Erhalt und die Weiterentwicklung kultur- und medienpolitischer Handlungsspielräume sind laut Unesco Voraussetzung für das weltweite Gedeihen von Kunst, Kultur und Medien.
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Datum der Erstveröffentlichung: 22.07.2016
Olaf Zimmermann ist Publizist und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Weiterführende Infos unter: www.kulturrat.de/publikationen/ttip-ceta-co/
Olaf Zimmermann ist Publizist und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Weiterführende Infos unter: www.kulturrat.de/publikationen/ttip-ceta-co/

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