»Schutz der Vielfalt«

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Kulturgüter sind normale Waren und gleichzeitig Träger von Ideen und Werten. Dieser Doppelcharakter von Kulturgütern und Kulturdienstleistungen wird in der Unesco-Konvention »Kulturelle Vielfalt« beschrieben. Der Erhalt und die Weiterentwicklung kultur- und medienpolitischer Handlungsspielräume sind laut Unesco Voraussetzung für das weltweite Gedeihen von Kunst, Kultur und Medien.
Weder im CETA-Vertragsentwurf noch bei den TTIP-Verhandlungen ist zu erkennen, dass die Unesco-Konvention »Kulturelle Vielfalt« von deutscher und von europäischer Seite mit Leben gefüllt wird. Im Gegenteil. CETA beschneidet die kultur- und medienpolitischen Handlungsspielräume der Bundesländer. Es bleibt unklar, ob die Landesregierungen Kultur und Medien künftig überhaupt noch regulierend sc
Olaf Zimmermann ist Publizist und Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Weiterführende Infos unter: www.kulturrat.de/publikationen/ttip-ceta-co/
