Nicht aus dem Schneider
Mit einem Richterspruch kurzerhand 3,5 Millionen Muslime und über 100 000 Juden in Deutschland zu kriminalisieren, in die Illegalität zu stürzen oder gar aus Deutschland zu vertreiben – das geht so nicht. Deshalb ist es zunächst einmal richtig, dass der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert hat, die umstrittene Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, die von vielen als Körperverletzung betrachtet wird, vorerst per Gesetz zu regeln, das heißt: unter bestimmten Bedingungen zu erlauben. Denn es geht auch um den Religionsfrieden in diesem Land, den man nicht einfach so aufs Spiel setzen darf. Zu den Bedingungen einer gesetzlich geregelten Beschneidung gehört, dass der Eingriff medizinisch fachgerecht erfolgt und Schmerzen vermieden werden.
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