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Von Risiken und Opfern

Die Präimplantationsdiagnostik bleibt umstritten. Deutschland braucht ein eigenes Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin
von Ulrich Körtner vom 23.07.2010
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat viele überrascht. Denn bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) macht man genau das, was nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist: Man entnimmt dem frühen Embryo, der zu diesem Zeitpunkt noch ein kleiner Zellhaufen ist, eine Zelle, die sich zu einem weiteren Embryo entwickeln könnte, und zerstört sie bei der Untersuchung. Laut Gesetz macht sich strafbar, wer »es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt«. Demnach – so sollte man denken – ist die PID in Deutschland verboten.

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