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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 14/2010
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Von Risiken und Opfern

von Ulrich Körtner vom 23.07.2010
Die Präimplantationsdiagnostik bleibt umstritten. Deutschland braucht ein eigenes Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat viele überrascht. Denn bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) macht man genau das, was nach dem Embryonenschutzgesetz verboten ist: Man entnimmt dem frühen Embryo, der zu diesem Zeitpunkt noch ein kleiner Zellhaufen ist, eine Zelle, die sich zu einem weiteren Embryo entwickeln könnte, und zerstört sie bei der Untersuchung. Laut Gesetz macht sich strafbar, wer »es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt«. Demnach – so sollte man denken – ist die PID in Deutschland verboten.

Doch der Bundesgerichtshof argumentiert mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes und seinem ursprünglichen Sinn. Da die Methode der PID zum Z

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