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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 13/2020
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Medikamente für Sterbehilfe

vom 10.07.2020
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Das Bundesverfassungsgericht lässt die Frage offen, ob Menschen einen Anspruch auf die Herausgabe von Medikamenten haben, um sich selbst zu töten. Aus formalen Gründen wies die 2. Kammer des Ersten Senats des BVG Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom November zurück. Die Kammer argumentierte, die Vorlagen gingen nicht auf die am 26. Februar ergangene Karlsruher Entscheidung zur Selbsttötung ein. Diese hat das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe aufgehoben. Hintergrund der Anfragen des Kölner Verwaltungsgerichts war die Anweisung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb tödlicher Betäubungsmittel zu bewilligen. Entsprechend wies die Behörde bisher mehr als 100 Anträge dieser Art ab.

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