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Kein Ermittlungsverfahren

Tebartz-van Elst muss sich nur noch in der Kirche verantworten
vom 11.07.2014
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Gegen Franz-Peter Tebartz-van Elst, den früheren Bischof von Limburg, sowie die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates wird kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es habe sich kein Anfangsverdacht ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft Limburg, nachdem mehrere Anzeigen gegen Bischof und Vermögensrat wegen Geldverschwendung bei ihr eingangen waren. Allerdings seien »etliche Verstöße« gegen kirchliches Recht festgestellt worden, erklärte die Behörde. Es handle sich bei der internen Vermögensverwaltung des Bischöflichen Stuhls – der bei den Baumaßnahmen für den Bischofssitz in Limburg die Bauherrschaft innegehabt und den Löwenanteil der Kosten getragen habe – um eine innerkirchliche Angelegenheit.

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