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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 11/2017
Der Inhalt:
Religion & Kirchen

Gute Nachrichten für Flüchtlingspaten

vom 09.06.2017
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Die Bundesregierung hat jüngst erklärt, Jobcenter könnten von Geldrückforderungen gegenüber Flüchtlingspaten absehen. Das sei möglich, wenn diese unverschuldet von einer zeitlichen Befristung ihrer Bürgschaft ausgingen. Flüchtlingspaten sind Deutsche, die unterschrieben haben, dass sie für einen begrenzten Zeitraum finanziell für die Versorgung von Geflüchteten aufkommen. Vor allem in Hessen wurde ihnen von Ministerien und Behörden zugesichert, dass die Verpflichtung erlischt, sobald der oder die Geflüchtete in Deutschland Asyl erhält. Doch dessen ungeachtet verlangten die Jobcenter plötzlich horrende Rückzahlungen (vgl. Publik-Forum 5/2017). Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken, begrüßt die Erklärung der Bundesregierung. Diese sei aber nicht ausreichend. »Wenn die jüngsten Dankbarkeitsbekundungen der Bundeskanzlerin gegenüber den Flüchtlingshelfern ernst gemeint waren, dann muss sie jetzt veranlassen, dass die Jobcenter generell davon absehen, Flüchtlingspaten in den finanziellen Ruin zu treiben«, hebt Jelpke hervor.

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