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Kein Ruhmesblatt

Drohnenangriff: Verwaltungsgericht weist Klage einer Familie zurück
von Bettina Röder vom 05.06.2015
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Der Prozess Ende Mai vor dem Verwaltungsgericht Köln war kurz. Schmerzlos war er nicht. Denn es ging um den Verlust nächster Angehöriger. Den hatte die Familie von Faisal bin Ali Jaber während einer Hochzeitsfeier im Jemen zu beklagen. Zwei Angehörige kamen durch fünf US-Drohnen ums Leben. Die Kläger, unterstützt von Menschenrechtsorganisationen, gehen davon aus, dass der Angriff von der US-Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz geführt wurde. Sie argumentieren, die Bundesrepublik müsse laut Grundgesetz Leib und Leben schützen, und das müsse über dem Truppenstationierungsrecht stehen. Das Gericht sah das anders: Die Drohnenangriffe gehörten zum Ermessensspielraum der Bundesregierung. Der stehe ihr gerade auch in außenpolitischen Fragen zu.

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