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Können die Bischöfe Rom rechtlich widerstehen?

von Thomas Seiterich vom 02.06.2000
Das »Ius Remonstrandi«, vom Vatikan aus dem neuen Kirchengesetzbuch geschubst: Widerspruch gegen den Papst?
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Hans-Jürgen Guth, Jahrgang 1955, ein Saarländer, ist ein zuvorkommend freundlicher Mann. Der Diplomtheologe arbeitet im katholischen Dekanat Balingen. Guth hat soeben im Fach Kirchenrecht eine theologische Habilitationsschrift veröffentlicht, die eine Menge kirchenpolitischen Zunder enthält. Zumal vor dem aktuellen Hintergrund der zunehmenden Streitigkeiten zwischen den deutschen Bischöfen und dem päpstlichen Rom: Schwangerenkonfliktberatung, »Treueid« sowie von Rom geforderte Zusätze zum Glaubensbekenntnis für Theologen.

»Ius Remonstrandi. Das Remonstrationsrecht des Diözesanbischofs im kanonischen Recht«, so lautet der Titel der Forschungsarbeit, die in der vom Kirchenjuristen René Pahud de Mortanges herausgegebenen Reihe »Veröffentlichungen zum Religionsrecht« der katholischen Universität Freiburg in der Schweiz erschiene

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