Gott in die Verfassung?
Binnen eines Jahres müssen 20 000 Unterschriften zusammenkommen. Nur dann sieht sich der Landtag in Schleswig-Holstein gezwungen, erneut über die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung zu debattieren. Im Herbst 2014 hatte es eine Mehrheit der Parlamentarier im nördlichsten deutschen Bundesland im Rahmen einer Verfassungsreform abgelehnt, die Formel des Grundgesetzes »In Verantwortung vor Gott« in die Präambel der Landesverfassung aufzunehmen. Man will nur die »Verantwortung vor den Menschen« akzeptieren. Für den Gottesbezug wirbt nun eine Volksinitiative, die – das ist bemerkenswert – von Juden, Christen und Muslimen gemeinsam getragen wird. Sie hält es nicht für vernünftig, auf den Gottesbezug zu verzichten.
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