Sehr geehrte Frau Lamprecht!
Sie haben zum wiederholten Mal gegen Ihre Sterbeurkunde, also die amtliche Feststellung Ihres Todes, Einspruch erhoben mit dem Argument, Sie lebten noch. Wir müssen diesen Einspruch zurückweisen. Da wir Todesmeldungen genauestens überprüfen, haben wir keinerlei Veranlassung, an Ihrem Tod zu zweifeln. Unsere Behörde irrt grundsätzlich nicht, zumal es zu Ihrem Ableben eine Akte samt Aktenzeichen gibt. Außerdem liegt uns ein Totenschein Ihres Hausarztes Dr. Krankmacher, Vitalgasse 7, vor. Sie sind daher in unseren Akten zu Recht als verstorben geführt. Ihre Beschwerde kann damit nur als Widerstand gegen die Staatsgewalt betrachtet werden. Amtlich lässt sich nur noch einmal betonen: Es gibt Sie nicht mehr! Da Ihre Briefe aber nun tatsächlich bei uns eingetroffen sind - der jüngste mit dem amtlichen Eingangsstempel 2. April ?, gibt es nur drei Möglichkeiten: Entweder Sie haben Ihre tödlich verlaufende Lungenentzündung noch immer nicht akzeptiert und wehren sich gegen Ihren Tod; dann handelt es sich dabei um den seltenen Fall eines postvitalen Verdrängungssyndroms. Oder Sie sind jemand anderes und besitzen eine Identität, die Ihnen selbst nicht bekannt ist - was eine psychiatrische Behandlung erforderlich machen würde. Oder aber Sie sind nicht diejenige, für die Sie sich ausgeben, wovon wir ausgehen. Dann legt das den Schluss nahe, dass Ihre Geburtsurkunde, Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass, mit dem Sie Ihre
angebliche Existenz beweisen wollen, gefälscht sind und Sie sich Ihnen nicht zustehende Rentenzahlungen erschleichen wollen. Dieser Verdacht wird auch dadurch erhärtet, dass
Ihre Telefonstimme - wie mir unser Mitarbeiter berichtete - derjenigen der Verstorbenen auffällig gleicht. Nachahmung zum Zwecke des Betrugs aber ist strafbar. Wir haben daher jetzt die Kriminalpolizei eingeschaltet.
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