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Sie haben zum wiederholten Mal gegen Ihre Sterbeurkunde, also die amtliche Feststellung Ihres Todes, Einspruch erhoben mit dem Argument, Sie lebten noch. Wir müssen diesen Einspruch zurückweisen. Da wir Todesmeldungen genauestens überprüfen, haben wir keinerlei Veranlassung, an Ihrem Tod zu zweifeln. Unsere Behörde irrt grundsätzlich nicht, zumal es zu Ihrem Ableben eine Akte samt Aktenzeichen gibt. Außerdem liegt uns ein Totenschein Ihres Hausarztes Dr. Krankmacher, Vitalgasse 7, vor. Sie sind daher in unseren Akten zu Recht als verstorben geführt. Ihre Beschwerde kann damit nur als Widerstand gegen die Staatsgewalt betrachtet werden. Amtlich lässt sich nur noch einmal betonen: Es gibt Sie nicht mehr! Da Ihre Briefe aber nun tatsächlich bei uns eingetroffen sind - der jüngste mit dem amtlichen Eingangsstempel 2. April ?, gibt es nur d