Leserbrief
Altruistische Alternative
Zu: »Leihmutterschaft erlauben?« (4/2023, Seite 8-9)
Niemand spricht die Möglichkeit einer altruistischen, also »selbstlosen Leihmutterschaft« an, wie sie beispielsweise in den Niederlanden, in Dänemark und Griechenland erlaubt ist. Damit ist gemeint, dass die Leihmutter für das Austragen des Kindes kein Geld bekommt, sondern das Kind austrägt, weil sie den Wunscheltern helfen möchte. Diese Möglichkeit eröffnet Frauen, die zum Beispiel wegen einer Krebserkrankung ihre Gebärmutter verloren haben, ein genetisch eigenes Kind zu bekommen. Eine Freundin oder eine Schwester würde in diesem Fall das Kind austragen. Ich sehe keinen ethischen Grund, warum diese Möglichkeit nicht auch in Deutschland erlaubt werden sollte. Gunhild Buse, Georgsmarienhütte
Ich vermisse bei beiden Artikeln zum Für und Wider einer Leihmutterschaft die Interessen aus der Sicht des Kindes, das da gezeugt und geboren werden soll. Im Mutterleib entsteht die erste soziale Bindung des Kindes. Die Gebär-Mutter ist und bleibt ein Leben lang zumindest im Unterbewusstsein die wichtigste Bezugsperson. Eine Trennung bedeutet daher für das Kind ein Trauma und wird insbesondere die Bindungsfähigkeit und das Vertrauen in künftige Beziehungen beeinträchtigen. Nach meiner Überzeugung darf keinem Kind eine solche gewaltsame Trennung nach einer Leihmutterschaft vorsätzlich angetan werden. Willi Pütz, Kürten