EU: Besserer Schutz für Saisonarbeiter

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Die EU will die Arbeitsbedingungen für Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die zeitweilig in Europa arbeiten, verbessern. Das Europäische Parlament stimmte im Februar der neuen Saisonarbeiter-Richtlinie zu, über die gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten der EU drei Jahre verhandelt wurde. Entscheidende Neuerung ist, dass Wanderarbeiter während ihres Aufenthalts in Europa arbeitsrechtlich genauso behandelt werden müssen wie EU-Bürger. Zudem müssen die Mitgliedsstaaten kontrollieren, dass die Arbeiter menschenwürdig untergebracht sind. Auch die Wiedereinreise soll ihnen erleichtert werden. Legale Zuwanderung in die EU wird mit dieser Maßnahme stärker als bisher ermöglicht, damit Menschen nicht illegal mithilfe von Schleppern einreisen und auf solch gefährlichen Wegen ihr Leben riskieren. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström betont, dass Saisonarbeiter einen wichtigen Beitrag für die europäische Wirtschaft leisten. Insbesondere in der Landwirtschaft und der Tourismusbranche unterstützen sie einheimische Arbeitskräfte. Die Europäische Kommission schätzt, dass über 100 000 Saisonkräfte aus Drittstaaten in der EU arbeiten. Diese Menschen werden laut Malmström häufig ausgebeutet. Die neue Richtlinie soll das in Zukunft verhindern. Die EU-Staaten haben nun zweieinhalb Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.