Leserbrief
Gott im Werden?
Zu dem Beitrag von Godehard Brüntrup möchte ich anmerken, dass die Argumentation meines Erachtens einen gravierenden Fehlschluss enthält. Unterstellen wir, a) dass wir unsere Erfahrungen auf einer Zeitachse eintragen, b) dass im gesamten Universum das Kausalitätsgesetz gilt und c) dass die im Artikel unterstellte abstrakte Konstruktion eines allwissenden »Gottes« sinnvoll ist, dann gilt Folgendes: »Gott« weiß, was wir tun, weil er alle Bedingungen des Handelns, alle Entwicklungsstadien des Kosmos et cetera kennt und daher jedes Ereignis und jeden Zustand »berechnen« kann. Daraus folgt aber gerade nicht, dass wir in Zukunft etwas tun müssen, weil Gott es weiß, sondern umgekehrt weiß er es, weil wir es tun werden, obwohl wir jetzt selber noch nicht die Umstände, Motive et cetera unseres Handelns kennen. Aber diese sind alle aus dem heutigen Zustand des Universums ableitbar. Ein kleines harmloseres Beispiel aus dem Alltag liefert keine Antwort, hilft aber vielleicht weiter: Weil unsere Nachbarn wissen, dass wir gegen die Silvesterknallerei protestieren werden, handeln wir ja nicht unfrei, wenn wir dann wirklich protestieren. Kuno Füssel, Andernach
Über die scheinbare Konkurrenz zwischen der Allwissenheit Gottes und der menschlichen Freiheit hat bereits Boethius (circa 480-524) nachgedacht. Angesichts seiner drohenden Verurteilung zum Tod aufgrund einer Intrige am Hof des Gotenkönigs Theoderich formulierte er im Gefängnis seine Gedanken in Form eines Gespräches mit der »Frau Philosophie«. Boethius kam zu dem Ergebnis: Der Widerspruch verschwindet, wenn wir die ewige Schau des einen Gottes von unserem zeitlich gebundenen Vorausschauen unterscheiden. Jedoch ist für ihn ein Verkehr zwischen Gott und dem Menschen möglich: in Hoffen, im Gebet und durch philosophische Reinigung des menschlichen Verstandes. Im Dialog mit Frau Philosophie entledigt er sich Irrtümern in Bezug auf das Gute und das Glück im Leben und in Bezug auf Fragen des Schicksals. Für uns neuzeitliche Menschen ist der Gedanke fremd, dass wir mit Gott eins und frei werden könnten. Wir gründen unsere Freiheit auf unser selbstständiges Denken. Dabei mögen wir sicher sein, dass wir an der Zukunft der Welt mitwirken. Die Behauptung, wir könnten Gott mit unserem freien Handeln überraschen, übersteigt allerdings die Grenzen unseres Wissens. Norbert Höfer, Köln
Wenn im Sinne der Prozesstheologie Zukunft immer erst im Entstehen, im Werden ist und der Mensch dazu seinen Beitrag leisten kann, müssen wir dann nicht auch von Gott so denken? Gott ist nicht »fertig«. Mit dem Titel eines Buches von Eberhard Jüngel gesprochen: »Gottes Sein ist im Werden«. Was aber bedeutet das für unsere Erzählung von Gott? Ist im Werden nicht nur das Gelingen, sondern auch das Scheitern eingeschlossen? Und dürfte man Güte, Liebe als die vornehmsten Merkmale des sich im Scheitern und Gelingen durchsetzen wollenden Geistes als das Beständige im Wandel denken? Viele Fragen tun sich auf, zum Beispiel, was das für die traditionelle Lehre von den Eigenschaften Gottes (zum Beispiel allwissend) bedeutet. Aber ein so prozesshaftes Sprechen von Gott könnte, seelsorgerlich praktisch, helfen, die ganz aktuellen Zeitläufte auszuhalten und in ihnen die Hoffnung nicht zu verlieren: Es ist noch nicht aller Tage Abend, die Dinge sind noch offen. Bernd Rudolph, publik-forum.de

Neben oft mehr als acht Stunden »Arbeit« im Sinne von Erwerbstätigkeit werden Haushaltsführung, Elternschaft, Vermögenssorge, Beziehungspflege, Mahlzeiten, Hygiene, Einkäufe, Schriftverkehr, Mobilität, Reparaturen, Ehrenamt, Bildung, Hobbys, Ausflüge, Besuche, Kultur und Muße unter dem Sammelbegriff »Freizeit« zusammengefasst. Vollerwerbstätigen bleiben für die letzteren fünf Freizeitaktivitäten (auch Muße ist eine Aktivität) allenfalls wenige Stunden, für die unter der Woche kaum noch mehr Kraft und Energie übrig bleien, als zur »Erholung« vor dem Fernseher oder im Internet. Wenn Tag und Nacht also schon in Stunden aufgeteilt werden, müssten erstere zwölf Tätigkeiten ebenfalls als »Arbeit« anerkannt werden, andernfalls sie nur zu Lasten von »Schlaf« oder »Freizeit« ausgeführt werden können. Solange das »Recht« auf einen gesunden Achtstundenschlaf nicht gefährdet werden soll, bleibt nur eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit möglich, um ein würdevolles Leben mit Erholungszeiten zu garantieren. Harald im Spring, Schiltach




