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Wie frei sind unsere Entscheidungen?

Warum ich den herkömmlichen Begriff der Willensfreiheit ablehne und für Veränderungen im Strafrecht bin
von Gerhard Roth vom 09.02.2018
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Wir müssen uns jeden Tag viele Male entscheiden: zum Beispiel, welchen Weg wir zur Arbeit nehmen, was wir einkaufen und was wir essen. Gelegentlich geht es auch um »große« Entscheidungen: ein attraktives Stellenangebot, einen Wohnungswechsel, die Wahl des Lebenspartners. Insgesamt sind wir davon überzeugt, dass wir es sind, die entscheiden, und nicht etwa das »Schicksal«, ein »höheres Wesen« oder ein physikalischer kausal-deterministischer Ablauf der Welt. Der Mensch kann – trotz aller bestehenden Einengungen – frei handeln: Das ist die Auffassung, die dem westlich-abendländischem Menschenbild zugrunde liegt. Nähmen wir dies nicht an – so die allgemein verbreitete Überzeugung –, dann gäbe es kein Recht und keine Schuld: Jeder könne sich ja darauf berufen, er habe eben nicht anders handeln können! Das deutsche Strafrecht basiert daher auf der Annahme, dass wir uns normalerweise aus rein geistigem Willensentschluss über genetische Vorbestimmungen und prägende Umwelteinflüsse hinwegsetzen können.

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