»Es geht um zwei wichtige Personen«
von
Barbara Tambour
vom 09.02.2018

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Publik-Forum: Die Gießener Ärztin Kristina Hämel wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informiert hat. Ist es richtig, Werbung für Abtreibung zu verbieten?
Ulla Beckers: Es war dem Gesetzgeber immer wichtig, das Lebensrecht des ungeborenen Lebens genauso zu betonen wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das Verbot von Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ist ein Mittel, um das zu gewährleisten. Insofern ist das gut. Andererseits: Frauen, die sich über legale Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informieren wollen, müssen dadurch immer den Umweg über eine Beratungsstelle gehen. Das ist eine Erschwernis für Frauen.
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